Der Betreiber einer Anlage zur Abwasserwärmenutzung braucht die Genehmigung des Kanalnetzbetreibers. Der Kanalnetzbetreiber bewertet, ob in einem bestimmten Kanalabschnitt eine Anlage zur Energiegewinnung aus Abwasser eingebaut werden darf. Für Kanalnetzbetreiber ist entscheidend, dass der Kanalbetrieb in keiner Weise eingeschränkt wird. Genau das können wir mit unserem System, dem Therm-Liner, sicherstellen. Als Unternehmen, das seit 60 Jahren im Kanalbau tätig ist, kennen wir uns mit den Anforderungen im Kanal bestens aus. Mithilfe einer Nutzungsvereinbarung werden vor der Inbetriebnahme einer Anlage alle Parameter definiert. Vorlagen für solche Nutzungsvereinbarungen stellen wir gerne zur Verfügung.
Im genutzten Kanalabschnitt entsteht für den Kanalnetzbetreiber kein höherer Reinigungs-, Wartungs- oder Kontrollaufwand.