Kanalnetzbetreiber nehmen eine hoheitliche Aufgabe wahr, das Abwassermanagement. Ein störungsfreier Betrieb hat Priorität, dementsprechend werden Wärmetauscher im Kanal nur dann genehmigt, wenn sie keine Einschränkung für die Kanalnetzbewirtschaftung bedeuten. Dieser Anforderung entsprechen wir mit dem Therm-Liner-System. Die Wärmetauscher können bei laufendem Kanalbetrieb eingebaut werden. Sie brauchen keine Wartung oder Reinigung.
In vielen Städten genehmigen die Kanalnetzbetreiber mittlerweile den Einbau von Kanalwärmetauschern. Manche erheben eine Nutzungsgebühr, um ihren geringen Verwaltungsaufwand abzudecken. Diese Gebühr erhöht auch die Bereitschaft der Kanalnetzbetreiber, sich mit Abwasserwärme bzw. dem Energiepotenzial im eigenen Netz zu beschäftigen. Einige Kanalnetzbetreiber haben ihr Potenzial bereits auf Energiekarten visualisiert und online zugänglich gemacht. So kann für einen beliebigen Standort in Sekundenschnelle geprüft werden, ob Energie aus Abwasser eine Versorgungsoption darstellt.
Ein häufiger Vorbehalt der Kanalnetzbetreiber ist die Abkühlung des Abwassers durch die Energieentnahme. Richtig ist, dass dem Abwasser bei der Abwasserwärmenutzung Wärmeenergie entzogen wird. Das Abwasser wird abgekühlt. Aber es regeneriert sich schnell wieder, durch den Zufluss von neuem Abwasser und durch die Aufnahme von Umgebungswärme durch den Kanal. Daraus folgt, dass für die Kläranlagen, die meist eine Mindesttemperatur des Abwassers voraussetzen, entscheidend ist, wieviel Wärme die letzte Anlage vor der Kläranlage dem Abwasser entzieht und wie weit diese von der Kläranlage entfernt ist. Die Energieentnahme im Netz davor ist für die Kläranlagen irrelevant. Die Abwasserabkühlung ist somit keine Einschränkung für die Energiegewinnung aus Abwasser.