Die Installation der Wärmetauscher richtet sich nach den zugehörigen Vorgaben des Regelwerksgebers DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall). Im DWA-Merkblatt 114 werden die Vorgaben definiert. Die Wärmetauschermodule werden nicht einbetoniert, sondern mit Niederhaltern befestigt. Niederhalter sind Klammern, die mit HKD-Spreizankern in der Kanalwand befestigt werden. Die maximale Bohrtiefe beträgt 40 mm, Bohrungsdurchmesser ist 12 mm. Die Verschraubung erfolgt flächenbündig mit Senkkopfschrauben (DIN 7991 M10x25). Alle Befestigungselemente sind in der Werkstoffgüte 1.4404 ausgeführt, um Wechselwirkungen zu vermeiden. Die Elemente und Verbindungsteile werden durch Abweisbleche gegen Verschmutzung und Beschädigung gesichert. Auch diese Abweisbleche sowie die Verkleidung der Vor- und Rücklaufleitungen sind aus dem Material gefertigt. Die Übergangsbereiche von der Kanalsohle zum ersten und vom letzten Element werden jeweils durch Anrampungen gesichert, sodass keine Grobstoffe hängenbleiben können. Die Rampen werden ebenfalls aus Edelstahl 1.4404 gefertigt.